Segelfahrzeuge unter dem Stander eines Verbandsvereines m ssen unter verantwortlicher FÜhrung eines Segelführerscheininhabers stehen. Die verantwortliche Führung eines Segelfahrzeuges bis 15 m² Segelfläche auf einem Binnengewässer (Seen und Flüsse) ist mit dem Junior Segelführerschein A bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres nachgewiesen.
Voraussetzungen
Zur Ablegung der Prüfung zum Erwerb eines Junior Segelführerscheines A darf nur zugelassen werden, wer
 |
das 10. Lebensjahr vollendet hat, |
 |
das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, |
 |
körperlich und geistig zum Führen eines Segelfahrzeuges tauglich und |
 |
zuverlässig ist. |
|