Segelfahrzeuge unter dem Stander eines Verbandsvereines müssen unter verantwortlicher Führung eines Segelführerscheininhabers stehen. Die verantwortliche Führung eines Segelfahrzeuges bis 15 m² Segelfläche auf einem Binnengewässer (Seen und Flüsse) ist mit dem Junior Segelführerschein A bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres nachgewiesen.
Voraussetzungen
Zur Ablegung der Prüfung zum Erwerb eines Junior Segelführerscheines A darf nur zugelassen werden, wer
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das 10. Lebensjahr vollendet hat, |
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das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, |
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körperlich und geistig zum Führen eines Segelfahrzeuges tauglich und |
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zuverlässig ist. |
Preis: 220 Euro.
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